(prehoga) Fusionsprozess am Finanzgericht Berlin-Brandenburg kann Vorbild für andere Bereiche sein. Prof. Stapperfend als neuer Präsident ins Amt eingeführt. Mit einer Festveranstaltung im Cottbuser Konservatorium wurde Prof. Dr. Stapperfend heute feierlich in das Amt des Präsidenten des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg eingeführt. Er trat bereits am 16. Oktober 2016 die Nachfolge des in den Ruhestand getretenen Prof. Dr. Claus Lambrecht an.
Justizminister Stefan Ludwig bedankte sich aus diesem Anlass bei beiden Finanzgerichtspräsidenten Claus Lambrecht und Thomas Stapperfend für ihren großen Einsatz bei der Bewältigung der speziellen Herausforderungen, die aus der Gerichtsfusion der Finanzgerichte Berlin und Brandenburg am 1. Januar 2007 erwachsen sind. „Ihnen ist es maßgeblich zu verdanken, dass aus dem Fusionsprozess der beiden Finanzgerichte für Berlin und Brandenburg das erfolgreiche Finanzgericht Berlin-Brandenburg wurde. Die Zusammenarbeit über Ländergrenzen hinweg funktioniert hier hervorragend und kann beispielgebend für andere Bereiche der Landesverwaltung sein.“
Mit dem 51jährigen Prof. Dr. Stapperfend habe man einen versierten Steuerjuristen an der Spitze der Berlin-Brandenburgischen Finanzgerichtsbarkeit, der bereits im Dezember 1990 für seine steuerrechtliche Dissertation in Bochum die Höchstnote erhielt. Nach dem Abschluss seiner Ausbildung wechselte er bereits zum 1. August 1994 an das Finanzgericht des Landes Brandenburg, wurde dort mit nur 41 Jahren zum Vorsitzenden Richter ernannt und war seit 2011 dort als Vizepräsident tätig. Neben seiner erfolgreichen Tätigkeit als Richter ist Prof. Dr. Stapperfend vielfältig wissenschaftlich tätig und engagiert sich im Hochschulbereich. Dementsprechend hat ihn die Humboldt-Universität zu Berlin am 25. April 2004 zum Honorarprofessor bestellt. Dies sei, betonte Minister Ludwig, ein Beleg dafür, dass Herr Prof. Dr. Stapperfend nicht nur ein außergewöhnlich qualifizierter Steuerjurist, sondern auch ein Mensch mit großen kommunikativen und organisatorischen Fähigkeiten ist, der in allen seinen Funktionen immer die Belange des gesamten Finanzgerichts Berlin-Brandenburg im Auge hatte.
Hintergrund:
Seit 2007 gibt es ein gemeinsames Finanzgericht Berlin-Brandenburg. Grundlage bildet ein Staatsvertrag. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg ist das für Steuerrechts- und Zollrechtsstreitigkeiten zuständige Gericht. Darüber hinaus entscheidet es auch über Kindergeld, Eigenheimzulage, Steuerberatungsangelegenheiten und Investitionszulage.
Maria Strauß
Pressesprecherin
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Quelle: Pressemitteilung Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz vom 13.01.2017.