(prejus) Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens im Bundesrat. Bausback: „Ein Gesetz, das seinen Namen verdient. Künftig auch Überwachung verschlüsselter Kommunikation möglich. Großer Erfolg bayerischer Rechtspolitik!“
Der Bundesrat hat soeben das Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens beraten und beschlossen. Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback am Rande des Bundesrates: „Jetzt haben wir ein Gesetz, das seinen Namen verdient. Denn anders als vom Bundesjustizminister ursprünglich vorgesehen, wird es im Ergebnis tatsächlich zu einer deutlich effektiveren Strafverfolgung führen. Das haben wir auch unserer konsequenten bayerischen Rechtspolitik zu verdanken. Mit Fug und Recht können wir hier und heute sagen: Was lange währt, wird endlich gut!“
Bayern habe sich mit vielen zentralen – teils seit Jahren erhobenen – Forderungen durchgesetzt. So seien nun künftig bei schweren Straftaten endlich auch die Überwachung verschlüsselter Kommunikation wie etwa über WhatsApp oder Skype und die sogenannte Online-Durchsuchung möglich. Bausback: „Damit Strafverfolgung im 21. Jahrhundert funktioniert, benötigen wir moderne Ermittlungsinstrumente. Hier müssen unsere Strafverfolger technisch Schritt halten – und das wird ihnen nun endlich in diesem wichtigen Bereich ermöglicht.“
Auch bezogen auf das gesamte Gesetzespaket ist der Bayerische Justizminis-ter zufrieden: „Ich sehe in den Neuregelungen ein überaus positives Saldo. Die Vorteile überwiegen die Nachteile deutlich.“ Beispielsweise werde mit dem erweiterten Fahrverbot auch für Straftaten ohne Bezug zum Straßenverkehr eine sinnvolle Sanktionsmöglichkeit neben Geld- und Freiheitsstrafen geschaffen. Außerdem müssten Zeugen zukünftig bereits vor der Polizei erscheinen und aussagen und nicht erst vor der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht. Ursprünglich vorgesehene Regelungen, die das Strafverfahren komplizierter und vor allem kostspieliger gemacht hätten, wurden gestrichen oder, so z. B. die Verpflichtung zur audiovisuellen Dokumentation von Vernehmungen im Ermittlungsverfahren, auf ein noch vertretbares Maß zurückgeführt. Nun sei lediglich bei Verdacht eines vorsätzlichen Tötungsdeliktes oder bei besonderer Schutzbedürftigkeit eine Aufzeichnung der Beschuldigtenvernehmung im Regelfall vorgeschrieben.
Bausback abschließend: „In der Gesamtschau ist das Gesetz also ein großer Erfolg bayerischer Rechtspolitik: Unsere Strafverfolger erhalten dringend benötigtes Werkzeug, um die Kriminalität des 21. Jahrhunderts effektiv zu bekämpfen. Zugleich wird das zuletzt immer anspruchsvoller und komplexer gewordene Strafverfahren zumindest ein Stück weit gestrafft.“
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Quelle: Pressemitteilung Bayerisches Staatsministerium der Justiz Nr. 80/17 vom 07. Juli 2017.
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