(prejus) Verbraucherzentrale Sachsen sucht Service-Nieten, Abzocker und Blender.
Wurde Ihnen schon einmal ein Produkt oder Vertrag aufgeschwatzt? Fühlten Sie sich bei Vertragsänderungen schon einmal schlecht oder gar nicht informiert? Ist einfach kein Durchkommen an einer Service-Hotline möglich? Oder haben Sie schon einmal unberechtigte Forderungen erhalten, die Sie trotzdem gezahlt haben? „Verbraucher können sich heutzutage mit so einigen Sachen herumärgern“, weiß Andrea Heyer, Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Sachsen. Nun haben sie die Möglichkeit, Luft abzulassen. Denn noch bis Ende des Jahres können Verbraucher denjenigen Anbieter für den diesjährigen Negativpreis „Prellbock 2015“ nominieren, der sie am meisten geprellt hat.
„Aus unserer Beratungspraxis wissen wir, dass aus kleinen Problemen ganz schnell große werden können, wenn man sie erst einmal schleifen lässt. Deswegen raten wir, sich früh zur Wehr zu setzen und die Dinge nicht einfach hinzunehmen. Je mehr Informationen wir über die schwarzen Schafe in der Anbieterherde bekommen, desto mehr Hebel können wir in Bewegung setzen“, erklärt Heyer.
So sieht das auch Tom Bernhardt vom Landeskriminalamt Sachsen, der ein Mitglied der unabhängigen Fachjury ist, die nach der Prüfung der eingereichten Vorschläge entscheidet, wer den „Prellbock 2015“ erhält. „Anhand unserer Anzeigenstatistik wissen wir, dass Betrüger und Abzocker in allen Bereichen des Alltags lauern. Doch beispielsweise bei der Internetkriminalität gehen wir trotz vermehrter Anzeigen von einer sehr hohen Dunkelziffer aus. Solche Themen sind natürlich weniger greifbar und erscheinen schnell undurchsichtig, dennoch lohnt es sich auch hier, sich zur Wehr zu setzen“, weiß Bernhardt.
Abstimmen können alle Verbraucher nicht nur auf der Webseite der Verbraucherzentrale Sachsen (www.verbraucherzentrale-sachsen.de/prellbock-2015), sondern auch in jeder der 13 Beratungseinrichtungen oder auf Veranstaltungen, auf denen die Verbraucherzentrale Sachsen vertreten ist.
Quelle: Pressemitteilung Justizministerium des Landes Sachsen vom 03.11.2015.