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Amtswechsel am Landesarbeitsgericht und Arbeitsgericht

by Sicherheit2019
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Amtswechsel am Landesarbeitsgericht und Arbeitsgericht, Bild: Ministerium der Justiz

Amtswechsel an der Spitze des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz und des Arbeitsgerichts Mainz

Justizminister Mertin verabschiedet Martin Wildschütz und Ulrike von Senden in den Ruhestand und führt Matthias Hambach und Stephan Eckert in neue Ämter ein

(prejus) Am 15. Oktober 2023 fand im Justizministerium Rheinland-Pfalz eine bedeutsame Zeremonie statt: Justizminister Herbert Mertin führte Matthias Hambach als neuen Präsidenten des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz und Stephan Eckert als Direktor des Arbeitsgerichts Mainz in ihre Ämter ein. Diese Amtseinführungen markieren einen bedeutenden Wendepunkt in der Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes, da sie den Beginn einer neuen Ära in der Justizverwaltung darstellen.

Verabschiedung in den Ruhestand

Die Veranstaltung begann mit der Verabschiedung von Martin Wildschütz und Ulrike von Senden in den Ruhestand. Martin Wildschütz, der über 11 Jahre als Präsident des Landesarbeitsgerichts tätig war, wurde für seine bedeutenden Beiträge zur Arbeitsgerichtsbarkeit gewürdigt. Minister Mertin hob seine Rolle bei der Einführung des Elektronischen Rechtsverkehrs und der Elektronischen Akte hervor und lobte seine empathische und verlässliche Führung. Ulrike von Senden, die über 15 Jahre als Direktorin des Arbeitsgerichts Mainz tätig war, wurde für ihre dynamische und herzliche Leitung des Gerichts gelobt. Sie führte das Gericht durch eine Phase zunehmender Digitalisierung und hatte stets die Belange ihrer Mitarbeiter im Blick.

Neue Führungen für das Landesarbeitsgericht und das Arbeitsgericht Mainz

Matthias Hambach, der seit Mai 2013 als Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts tätig war, bringt umfassende Erfahrung und eine motivierende Persönlichkeit in seine neue Rolle als Präsident ein. Seine langjährige Tätigkeit in verschiedenen Positionen der Arbeitsgerichtsbarkeit, darunter auch am Bundesarbeitsgericht, hat ihn bestens auf diese Herausforderung vorbereitet.

Stephan Eckert, der seit Januar 2024 das Arbeitsgericht Mainz leitet, wurde für seine offene und zupackende Art gelobt. Seine vorherige Erfahrung als ständiger Vertreter des Direktors des Arbeitsgerichts Koblenz und seine frühere Tätigkeit am Arbeitsgericht Mainz machen ihn zu einem idealen Nachfolger von Frau von Senden.

Bedeutung der Arbeitsgerichte in Rheinland-Pfalz

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz mit Sitz in Mainz fungiert als zweite Instanz in arbeitsgerichtlichen Verfahren und ist das oberste Arbeitsgericht des Landes. Erstinstanzlich sind die fünf Arbeitsgerichte in Kaiserslautern, Koblenz, Ludwigshafen am Rhein, Mainz und Trier zuständig. Die dritte und letzte Instanz bildet das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.

Das Arbeitsgericht Mainz ist eines der fünf Arbeitsgerichte des Landes und zuständig für die Städte Mainz und Worms sowie die Landkreise Alzey-Worms und Mainz-Bingen. Die regionalen Kammern in Bad Kreuznach decken weitere Gebiete ab, was die umfassende Zuständigkeit und Bedeutung dieser Gerichte unterstreicht.

Quelle und Bild: Ministerium der Justiz

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