(prejus) Die heutige Versammlung des PEGIDA e. V. muss als stationäre Veranstaltung am Dresdner Königsufer gegenüber der historischen Altstadt stattfinden. Das Verwaltungsgericht Dresden hat diese Auflage der Landeshauptstadt Dresden mit Beschluss vom 21. Dezember 2015 (Az. 6 L 1361/15) bestätigt. Die Entscheidung wurde gerade an die Beteiligten übermittelt.
Die Richter führen in ihrer Entscheidung aus, dass eine Untersagung des begehrten Demonstrationszuges durch die Dresdner Neustadt zwar nicht mit Gefahren begründet werden könne, die von einer solchen Veranstaltung selbst ausgingen. Dafür lägen nach den bisherigen Erfahrungen keine hinreichenden Anhaltspunkte vor. Auch sei der von der Versammlungsbehörde geltend gemachte polizeiliche Notstand nicht hinreichend belegt. Allerdings schließen sich die Richter der Gefahrenprognose der Behörde insoweit an, »dass das Versammlungsrecht des Antragstellers auch unter Beachtung seiner hohen Bedeutung im vorliegenden Einzelfall gegenüber der Sicherheit von Leib und Leben anderer Versammlungsteilnehmer, unbeteiligter Dritter und von Polizeikräften zurückstehen« müsse. Es wird insoweit auf Erkenntnisse der Stadt verwiesen, wonach mit einer starken Mobilisierung links- und rechtsgerichteter Gruppierungen im Umfeld der Veranstaltung gerechnet werden müsse und deshalb durchaus Ereignisse wie kürzlich in Leipzig befürchtet werden könnten.
Gegen die Entscheidung kann Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen erhoben werden.
Robert Bendner
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Quelle: Pressemitteilung Verwaltungsgericht Dresden vom 21.12.2015.