(prejus) Mit Ablauf des 31. Januar 2016 tritt der Vorsitzende Richter am Bundesarbeitsgericht Burghard Kreft in den Ruhestand. Herr Kreft wurde im September 1950 in Gütersloh geboren. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung war er zunächst als wissenschaftlicher Assistent an der Freien Universität und der Technischen Universität Berlin tätig.
Im Dezember 1983 wurde er in das Richterverhältnis auf Probe beim Landgericht Berlin berufen und im November
1985 zum Richter am Arbeitsgericht beim Arbeitsgericht Berlin ernannt.
Herr Kreft wechselte 1986 in die Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen und war dort bei verschiedenen Arbeitsgerichten tätig. 1994 wurde er zum Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht ernannt.
Im Februar 1998 kam Herr Kreft zum Bundesarbeitsgericht und war zunächst dem Fünften Senat zugeteilt. Im November 2001 wechselte er in den Ersten Senat, dessen stellvertretender Vorsitzender er war. Von 2001 bis 2009 war er Pressesprecher des Bundesarbeitsgerichts. Nach seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter im Juli 2009 leitete er den Zweiten Senat des Bundesarbeitsgerichts.
In dieser Funktion hat Herr Kreft das Kündigungsrecht umfassend und nachhaltig mitgeprägt. Maßgeblich hat er dazu beigetragen, unter Beachtung unionsrechtlicher Vorgaben die Rechtsprechung zu Massenentlassungen und zur Einpassung der Diskriminierungsverbote des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) in das Kündigungsrecht weiterzuentwickeln, etwa bei der Bildung von Altersgruppen zur Sozialauswahl und im Rahmen des tarifvertraglich begründeten besonderen Kündigungsschutzes. Mehrere unter seinem Vorsitz ergangene Entscheidungen des Senats, u. a. zur (fristlosen) Kündigung wegen der Entwendung geringwertiger Sachen und wegen des bloßen Verdachts von Pflichtverletzungen sowie zur Kündigung kirchlicher Arbeitsverhältnisse stießen über die Fachwelt hinaus in der Öffentlichkeit auf breites Interesse.
Für die von ihm mit großer Fachkompetenz und ausgeprägtem Verständnis für wirtschaftliche und soziale Zusammenhänge aufgezeigten Lösungen kündigungsrechtlicher wie betriebsverfassungsrechtlicher Konfliktlagen hat Herr Kreft allseits große Anerkennung erfahren. Als Mitglied des Präsidialrats und des Richtervereins hat sich Herr Kreft über viele Jahre engagiert und erfolgreich für Gericht und Richterschaft eingesetzt. Mit zahlreichen
Publikationen hat er sich in der Fachöffentlichkeit hohes Ansehen erworben. Im Kollegenkreis werden seine Persönlichkeit, sein Sachverstand und seine Kollegialität hoch geschätzt.
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Quelle: Pressemitteilung Bundesarbeitsgericht Nr. 5/16 vom 29.01.2016.