Justiz in Nordrhein-Westfalen bietet Vordruck für eine Vorsorgevollmacht
(prejus) Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Person eine andere Person bevollmächtigen, im Fall des Eintritts eigener körperlicher oder seelischer Behinderung, für sie rechtlich zu handeln und etwa einzelne oder auch alle Entscheidungen zur Gesundheitsfürsorge und Aufenthaltsbestimmung zu treffen. Die Vorsorgevollmacht kann damit Dritten sehr weitgehende Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte der / des Einzelnen (Aufenthaltsbestimmung, persönliche Freiheit) ermöglichen. Sie kann aber auch die Möglichkeit bieten, die gerichtliche Bestellung einer Betreuerin oder eines Betreuers zu vermeiden.
Formular in einfacher, verständlicher Sprache erläutert
Umso wichtiger ist es, dass die Informationen und das dazugehörige Formular für jedermann leicht verständlich sind. Die Justiz in Nordrhein-Westfalen weitet damit das bereits vorhandene Angebot in Leichter Sprache, das Personen mit einer Lese-/Lernschwäche die Teilhabe am öffentlichen Leben sicherstellen soll, aus.
Justizminister Biesenbach erklärt dazu: „Der Zugang zum Recht muss für jedermann gewährleistet sein. Lese-, Lernschwächen oder fehlende Sprachkenntnisse sollen keine Hürde sein. Das Thema Vorsorgevollmacht ist neben seiner überragenden Bedeutung leider auch nicht unkompliziert. Ich freue mich daher sehr, dass wir nun auch das Ausfüllformular dafür in Leichter Sprache anbieten können. So können jetzt insbesondere Menschen mit kognitiven Einschränkungen leichter für den Betreuungsfall vorsorgen. Damit wird wieder einmal deutlich, dass die Justiz auch ,Leichte Sprache‘ kann.“
Muster einer Vorsorgevollmacht mit Anleitung zum download
Die neue in der Justiz in dieser Form bundesweit einzigartige Publikation, bestehend aus Formular und Ausfüllhinweise sowie Hinweise zur Aufbewahrung und Registrierung der Vorsorgevollmacht. Beide Hefte in der Printversion sind mit einer Banderole verbunden und können nur zusammen bestellt, alternativ aber auch online heruntergeladen werden
Zudem stellet die Justiz auf ihrem Bürger-Portal weitere Broschüren und Informationen zur Verfügung.
Quelle: Justiz NRW, 27.12.2021
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