Mit Wirkung zum 1. September 2021 ist Dr. Frank Bockholdt zum Richter am Bundessozialgericht ernannt worden. Dr. Frank Bockholdt wurde 1975 in Nauen (Land Brandenburg, Landkreis Havelland) geboren und studierte nach seinem Abitur Rechtswissenschaften an der Universität Potsdam. Sein erstes Staatsexamen legte Dr. Bockholdt im Jahr 2000 ab und war danach bis 2005 wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Lehrstühlen der Universität Potsdam für Deutsches und Europäisches Zivil- und Zivilprozessrecht (Prof. Dr. Assmann) und für Bürgerliches Recht, Deutsches und Internationales Wirtschaftsrecht (Prof. Dr. Petersen). Bei Prof. Dr. Assmann promovierte er zum Thema „Die Haftung des unentgeltlichen Erwerbers gemäß § 822 BGB“. Nach dem zweiten Staatsexamen 2005 trat Dr. Bockholdt in den Richterdienst des Landes Berlin ein; ab 2007 war er beim Sozialgericht Berlin tätig. Von 2012 bis 2014 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin und im Anschluss bis 2015 an das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg abgeordnet. Im Jahr 2016 ist Dr. Bockholdt zum weiteren aufsichtführenden Richter am Sozialgericht Berlin ernannt worden. Von 2020 bis zu seiner Ernennung zum Richter am Bundessozialgericht war Dr. Bockholdt als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundessozialgericht abgeordnet. Dr. Bockholdt lebt mit seiner Lebensgefährtin und zwei Kindern im Landkreis Havelland. Als Autor befasst er sich insbesondere mit dem Krankenversicherungs-, Prozess- und Beitragsrecht. Das Präsidium des Bundessozialgerichts hat den Richter Dr. Bockholdt dem für gesetzliche Krankenversicherung zuständigen 1. Senat zugewiesen.
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