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Niedersächsisches Finanzgericht führt elektronischen Rechtsverkehr ein

by Sicherheit2019
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(prejus) Niewisch-Lennartz: Sämtliche niedersächsischen Fachgerichte sind damit elektronisch erreichbar.

Ab heute (01.01.2016) können Bürgerinnen und Bürger, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Finanzbehörden ihre Klagen, Schriftsätze und Erklärungen beim Niedersächsischen Finanzgericht auf elektronischem Weg einreichen.
Damit sind sämtliche niedersächsischen Fachgerichte an den elektronischen Rechtsverkehr angeschlossen. Seit November 2015 sind bereits alle Sozialgerichte in Niedersachsen elektronisch erreichbar. Für die niedersächsischen Verwaltungs- und Arbeitsgerichte gilt dies schon seit November 2013 bzw. November 2014.

Antje Niewisch-Lennartz: „Mit der heutigen Eröffnung der elektronischen Erreichbarkeit aller niedersächsischen Fachgerichte gehen wir einen Schritt weiter in die richtige Richtung. Es ist unsere Aufgabe, die gesamte niedersächsische Justiz schrittweise fit zu machen für die technischen Herausforderungen der Zukunft. Ziel ist es, innerhalb der nächsten Jahre nicht nur die elektronische Kommunikation mit allen Gerichten in Niedersachsen zu ermöglichen, sondern langfristig vollständig elektronische Geschäftsprozesse in der täglichen „Justizarbeitswelt“ zu ermöglichen.“

Für die Kommunikation wird ein besonders gesichertes elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) verwendet. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Daten weder gefälscht noch ausgespäht werden können. Eine elektronische Signatur garantiert die Urheberschaft. Die Einreichung von Schriftstücken mittels einer gewöhnlichen E-Mail reicht dagegen nicht aus.

Die Teilnahme am elektronischen Postweg ist – noch – nicht verpflichtend. Die Beteiligten haben zunächst die Möglichkeit, freiwillig Erfahrungen zu sammeln und sich an die neue Übermittlungsform zu gewöhnen. Spätestens ab dem Jahr 2022 sind Justiz, Anwaltschaft und Behörden gesetzlich verpflichtet, ausschließlich elektronisch miteinander zu kommunizieren. Für Bürgerinnen und Bürger bleibt die Teilnahme weiterhin freiwillig.

Ansprechpartner für den Inhalt dieser Presseinformation:
Frau Marika Tödt
Nds. Justizministerium
Pressesprecherin
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120 – 5043
Fax: 0511 / 120 – 5181
marika.toedt@mj.niedersachsen.de

Quelle: Pressemitteilung Nds. Justizministerium vom 01.01.2016.

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