Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Gerhard Pape wird mit Ablauf des 31. Dezember 2019 in den Ruhestand treten
(prejus) Herr Prof. Dr. Pape wurde am 2. Juni 1954 in Westerbrak geboren. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er im Oktober 1984 in den höheren Justizdienst des Landes Niedersachsen ein. Während seiner Proberichterzeit war er bei dem Landgericht Hildesheim, dem Amtsgericht Holzminden und der Staatsanwaltschaft Göttingen eingesetzt. Am 21. Oktober 1987 wurde er unter Berufung in das Richterverhältnis auf Lebenszeit bei dem Landgericht Göttingen zum Richter am Landgericht ernannt.
Von August 1995 bis Januar 1996 war er zur Erprobung an das Oberlandesgericht Celle abgeordnet, wo er am 3. März 1997 zum Richter am Oberlandesgericht befördert wurde. Dort war er als Mitglied eines für Miet- und Pachtsachen, Leasingsachen sowie weitere Beschwerden in Insolvenzsachen zuständigen Zivilsenats und als Mitglied des Senats für Notarsachen tätig.
Am 1. April 2008 wurde Herr Prof. Dr. Pape zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt und gehört seither dem für Rechtsstreitigkeiten auf den Gebieten des Zwangsvollstreckungs- und des Insolvenzrechts sowie über Schadensersatzansprüche gegen Rechtsanwälte und steuerliche Berater zuständigen IX. Zivilsenat an.
Während seiner annähernd zwölfjährigen Zugehörigkeit zum Bundesgerichtshof hat Herr Prof. Dr. Pape die Rechtsprechung des IX. Zivilsenats maßgeblich geprägt.
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Quelle: Mitteilung der Pressestelle Bundesgerichtshof Nr. 170/2019 vom 30.12.2019.
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