Das Trennungsdatum wichtig für Zugewinn und Ablauf des Trennungsjahres
Wie ist bei Trennung richtig vorzugehen?
Gefahr, dass Trennungszeitpunkt bestritten wird
Wird der Trennungszeitpunkt im Scheidungsverfahren bestritten und kann der Antragsteller nicht den Nachweis führen, so unterliegt sein Antrag der Zurückweisung. In diesem Fall hätte er die kompletten Anwalts- und Gerichtskosten zu tragen. Nicht nur deshalb ist es wichtig, den Tag der Trennung zu fixieren. Dies ist zumeist unproblematisch, wenn die häusliche Gemeinschaft durch Auszug aus der ehelichen Wohnung aufgelöst wurde oder ein Wohnungsverweis vorausging.
Leben die Beteiligten zwar getrennt, aber weiterhin gemeinsam unter einem Dach, sollte die Trennungsabsicht dem anderen Ehegatten in schriftlicher Form mitgeteilt werden. Dies mit dem Hinweis, dass sämtliche Haushaltsführungsleistungen unverzüglich eingestellt werden. Dies kann entweder durch ein eigenes Schreiben, dessen Empfang vom anderen Ehegatten zu bestätigen ist, oder durch ein anwaltliches Aufforderungsschreiben geschehen. Zwar könnte der Nachweis der Trennung grundsätzlich auch durch Zeugen geführt werden, doch erweist sich das in der Praxis als nahezu unmöglich.
Alternativ wäre auch denkbar, dass gemeinschaftlich eine Erklärung zum dauernden Getrenntleben gegenüber dem Finanzamt abgegeben wird. Zum Nachweis müsste der Vordruck von beiden Ehegatten zusammen unterzeichnet werden. Das Formular kann von der Homepage des Bundesfinanzministeriums heruntergeladen werden.
Trennungszeitpunkt auch für den Zugewinn wichtig
Die genaue Festlegung des Trennungszeitpunktes ist nicht nur für den Ablauf des Trennungsjahres von Belang, sondern insbesondere auch für die Ermittlung des Trennungsvermögens im Rahmen der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung und bei der Ermittlung des Zugewinns. Denn die Ehegatten sind untereinander dazu verpflichtet, Auskunft über ihr Vermögen bezogen auf den konkreten Trennungszeitpunkt zu erteilen.
Autor: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Frank Baranowski, Siegen
Bildquelle: pixabay.com