Wieso ist ein Personalausweis beim Kauf einer Immobilie erforderlich?
So mancher staunt vielleicht nicht schlecht, wenn der Makler im Rahmen eines Immobilienkaufs nach einem Identitätsnachweis, also dem Personalausweis fragt. Bei dieser Frage geht es nicht etwa darum, dass der konsultierte Makler besonders neugierig ist oder dem Kaufinteressenten nicht glaubt. Vielmehr liegt dieser Frage etwas ganz anderes zugrunde, nämlich das Geldwäschegesetz.
Denn seit geraumer Zeit sind Immobilienmakler tatsächlich dazu verpflichtet, von dem Kunden einen Nachweis seiner Identität zu fordern. Dieser Pflicht muss der Makler sogar noch vor der Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags nachkommen. In den Kundeninformationen Immobilienbranche, die oft auf vielen Maklerseiten zu finden sind, wird darauf auch immer wieder hingewiesen.
Wozu dient das Geldwäschegesetz eigentlich?
Das Geldwäschegesetz soll verhindern, dass Geld, welches illegal erwirtschaftet wurde, beispielsweise durch Drogen- oder Waffenhandel in den Wirtschaftskreislauf gelangt. Außerdem soll verhindert werden, dass die Herkunft dieser Gelder verschleiert werden kann. Weiterhin wird durch das Geldwäschegesetz der Finanzierung des Terrorismus vorgebeugt.
Doch warum muss man denn nun eigentlich dem Makler den Personalausweis vorlegen? Der Grund ist, dass das Geldwäschegesetz verschärft wurde. Somit sind mittlerweile nicht mehr nur die Finanz- und Versicherungsbranche dazu verpflichtet, einen Identitätsnachweis vom Kunden zu fordern, sondern eben auch Makler. Dadurch soll der Gesetzgeber beim Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismus unterstützt werden.
Das verlangt das Geldwäschegesetz vom Makler
Für einen Makler geht es in erster Linie um die Identifizierung des Geschäftspartners. Schon im Rahmen des Erstkontakts hat der Makler die Aufgabe, Angaben wie Anschrift, Geburtsdatum oder auch die Nummer des Personalausweises abzufragen. Wird dies vom Makler nicht gemacht, dann begeht dieser eine Ordnungswidrigkeit.
Doch wie läuft die Identifizierung beim Makler eigentlich ab?
Geht um die Identifizierung von privaten Personen, dann muss der Makler neben dem vollständigen Namen außerdem das Geburtsdatum sowie den Geburtsort vermerken. Zudem muss die Staatsangehörigkeit, die aktuelle Anschrift, die ausstellende Behörde und die Nummer des Personalausweises vermerkt werden. Aus diesem Grund kopieren die Makler in aller Regel den Ausweis.
Firmen hingegen werden mithilfe des Handelsregisters identifiziert. In diesem Fall werden Daten wie Registernummer, Firmenanschrift, Rechtsform, Firmenbezeichnung sowie der Sitz der Hauptniederlassung erfasst. Auch in diesem Fall genügt eine Kopie des jeweiligen Eintrags.
Quelle: Redaktion
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